Erstgespräch bei drohender Insolvenzantragspflicht innerhalb von 48 Stunden.Termin anfragen

Insolvenzrecht und Sanierung in Düsseldorf

Wir beraten Unternehmen, Gläubiger und Privatpersonen bei drohender Insolvenz, in der Sanierung und in den angrenzenden Rechtsgebieten. Neun Anwältinnen und Anwälte an der Königsallee, sechs davon mit Fachanwaltstitel.

Ausgezeichnet und empfohlen

  • Handelsblatt: Deutschlands Beste Anwälte 2026
  • Handelsblatt: Deutschlands Beste Anwälte 2024
  • INDat Ranking: Top 30 Kanzlei
  • Bund der Selbständigen Deutschland e. V.
Rechtsgebiete

Beratung aus einer Hand

Unser Schwerpunkt ist das Insolvenzrecht. Die weiteren Rechtsgebiete sind die, die in einer Unternehmenskrise zusammenwirken.

  • Insolvenzrecht

    Insolvenzantrag, Insolvenzverwaltung, Gläubigervertretung und Insolvenzanfechtung. Unser Schwerpunkt seit 2010.

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  • Sanierung und Restrukturierung

    Außergerichtliche Sanierung, StaRUG-Restrukturierung, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.

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  • Handels- und Gesellschaftsrecht

    Gründung, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Umwandlung und Unternehmenskauf.

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  • Arbeitsrecht in der Krise

    Insolvenzarbeitsrecht, Kündigung, Sozialplan, Betriebsübergang und Insolvenzgeld.

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  • Steuerrecht

    Steuerliche Folgen der Sanierung, Haftung für Steuerschulden, Steuerstrafrecht.

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  • Bank- und Kapitalmarktrecht

    Kreditverträge, Sicherheiten, Kündigung von Darlehen und Bürgschaften in der Krise.

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  • Immobilien- und Baurecht

    Immobilien in der Insolvenz, Zwangsversteigerung, Bauträgerinsolvenz und Gewerbemiete.

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  • Erbrecht und Unternehmensnachfolge

    Nachlassinsolvenz, Erbausschlagung, Testamentsgestaltung und geregelte Nachfolge im Unternehmen.

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Ablauf

So läuft ein Mandat bei uns

Vom ersten Anruf bis zur Vollmacht vergehen in dringenden Fällen wenige Stunden. Danach arbeiten wir mit festen Ansprechpartnern und klaren Fristen.

  1. 1

    Anfrage

    Telefonisch oder per E-Mail. Wir nennen Ihnen vorab die Kosten des Erstgesprächs.

  2. 2

    Erstgespräch

    Innerhalb von 48 Stunden, in der Kanzlei oder per Video. Sie erhalten eine erste Einschätzung.

  3. 3

    Mandat

    Vollmacht, Vergütungsvereinbarung und Aktenaufnahme. Ab jetzt handeln wir für Sie.

  4. 4

    Bearbeitung

    Feste Ansprechpartner, regelmäßige Statusberichte, Erreichbarkeit in der Krise.

Mandantenstimmen

Was Mandanten über uns sagen

Rezensionen sind anonymisiert. Rolle, Branche und Ort sind angegeben, Namen nennen wir aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit nicht.

  • Innerhalb eines Tages hatten wir einen Termin und eine klare Einschätzung zur Antragspflicht. Die Eigenverwaltung wurde ruhig und strukturiert begleitet.

    GeschäftsführerMaschinenbau, Ratingen
    Mai 2026
  • Als Lieferant wurden wir in der Anfechtung angegriffen. Die Kanzlei hat den Anspruch vollständig abgewehrt und uns jeden Schritt erklärt.

    InhaberGroßhandel, Neuss
    März 2026
  • Sachlich, erreichbar, verlässlich. Die Nachlassinsolvenz hat unsere Familie vor der Haftung geschützt.

    PrivatpersonErbfall, Düsseldorf
    Januar 2026
  • Die Verhandlung mit unserer Hausbank hat den Betrieb gerettet. Ohne Stillhalteabkommen wäre es nicht gegangen.

    GesellschafterinGastronomie, Meerbusch
    November 2025
  • Kündigungen und Sozialplan wurden in vier Wochen abgeschlossen. Der Betriebsrat hat die Sachlichkeit ausdrücklich gelobt.

    PersonalleiterLogistik, Krefeld
    September 2025
  • Der Haftungsbescheid des Finanzamts wurde nach dem Einspruch vollständig aufgehoben.

    Ehemaliger GeschäftsführerHandel, Düsseldorf
    Juni 2025
  • 400+Begleitete Verfahren
  • 15Jahre an der Königsallee
  • 3Fachanwälte für Insolvenzrecht
Für wen wir arbeiten

Beratung nach Mandantentyp

Die Rechtslage ist für Unternehmen, Privatpersonen und Gläubiger unterschiedlich. Wählen Sie Ihre Perspektive.

Geschäftsführer, Gesellschafter und Vorstände, die in der Krise handlungsfähig bleiben müssen.

  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht mit Dokumentation
  • Sanierung, StaRUG oder Eigenverwaltung
  • Schutz vor persönlicher Haftung der Geschäftsführung
  • Personalmaßnahmen und Bankverhandlungen
Kanzlei

Eine Kanzlei für die Krise

Wiedemann & Partner wurde 2010 von Johann Wiedemann an der Königsallee gegründet. Heute arbeiten neun Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit sechs Fachanwaltstiteln in der Kanzlei. Unser Schwerpunkt ist das Insolvenzrecht, ergänzt um die Rechtsgebiete, die in einer Unternehmenskrise zusammenwirken.

Kanzlei kennenlernen
Johann WiedemannJohann WiedemannGründungspartner
Unterschied

Was uns von anderen Kanzleien unterscheidet

Viele Kanzleien beraten im Insolvenzrecht nebenbei. Wir machen es seit 2010 im Schwerpunkt.

Andere Kanzleienvs.Wiedemann & Partner
  • Insolvenzrecht als Nebengebiet
  • Erstgespräch nach Wochen
  • Steuer, Arbeit und Bank bei Dritten
  • Unklare Kosten
  • Beratung ohne Dokumentation der Insolvenzreife
  • Wechselnde Ansprechpartner
  • Drei Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Erstgespräch innerhalb von 48 Stunden
  • Alle Krisen-Rechtsgebiete auf einem Flur
  • Kosten vor dem ersten Termin genannt
  • Wöchentlicher Liquiditätsstatus als Haftungsschutz
  • Fester Ansprechpartner je Mandat
Team

Die Partner

Vier Partner führen die Kanzlei. Insgesamt arbeiten neun Anwältinnen und Anwälte bei Wiedemann & Partner.

  • Johann Wiedemann
    • Gründungspartner
    • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

    Johann Wiedemann

    Rechtsanwalt, Partner

    Gründete die Kanzlei 2010 und leitet den Bereich Insolvenzrecht.

  • Dr. Katharina Bergmann
    • Partnerin
    • Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

    Dr. Katharina Bergmann

    Rechtsanwältin, Partnerin

    Verantwortet das Gesellschaftsrecht und Distressed-M&A-Transaktionen.

  • Thomas Brandt
    • Partner
    • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

    Thomas Brandt

    Rechtsanwalt, Partner

    Leitet den Bereich Sanierung und Restrukturierung.

  • Dr. Andreas Kluge
    • Partner
    • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

    Dr. Andreas Kluge

    Rechtsanwalt, Partner

    Vertritt Gläubiger und führt Anfechtungs- und Haftungsprozesse.

Aktuelles

Beiträge aus der Kanzlei

  • Insolvenzantragspflicht: Drei Wochen, sechs Wochen und die Haftung des Geschäftsführers

    Seit dem SanInsKG gelten für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unterschiedliche Höchstfristen. Wer sie ausschöpft, ohne zu sanieren, haftet.

    Johann Wiedemann 6 Min. Lesezeit
  • Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO: Was Gläubiger seit der BGH-Entscheidung IX ZR 72/20 beachten müssen

    Der BGH hat die Anforderungen an den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz verschärft. Für Lieferanten und Vermieter bedeutet das mehr Verteidigungsspielraum.

    Dr. Andreas Kluge 7 Min. Lesezeit
  • StaRUG in der Praxis: Restrukturierung ohne Insolvenzverfahren

    Seit 2021 können Unternehmen Gläubiger mit Mehrheitsentscheidung binden, ohne ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Wir erklären Voraussetzungen und Ablauf.

    Thomas Brandt 6 Min. Lesezeit
Fragen

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen aus Erstgesprächen. Weitere Antworten finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten.

Erstgespräch und Kosten

Insolvenz und Sanierung

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  • 400+Verfahren
  • 48 hbis zum Erstgespräch
  • 15Jahre Erfahrung

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